Versicherungsrechtliche Beispielrechnung unterschiedlicher Beschäftigungsverhältnisse:

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Eine sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin hat aus 960 Euro (Arbeitgeber)bruttolohn etwa 630 Euro netto zur Verfügung, was unter dem Existenzminimum liegt - sie hat aber bereits verpflichtende Sozialabgaben von 330 Euro geleistet. Sie zahlt die Aufstockung ihres Nettogehaltes auf Sozialhilfeniveau durch das Jobcenter, wenn sie diese in Anspruch nimmt, selbst - und zwar von den 40% Sozialversicherungsabgaben, die sie schon vor Erreichung des eigenen Existenzminimums abgeführt hat. Die Rentenanwartschaft aus diesen Beitragszahlungen erreicht ebenfalls kein Sozialhilfeniveau.

Bei 3000 Euro (Arbeitgeber-)Bruttolohn werden bei ihr 1050 Euro Sozialabgaben fällig.

Ein vergleichbarer Arbeitnehmer, männlich, kinderlos und gesund, würde als Selbständiger, oder auch als (Schein-)Selbständiger, zum Beispiel ebenfalls 3000 Euro Bruttoeinkommen erzielen. Mit nur 200 Euro Geldeinsatz (850 Euro gespart im Vergleich zum Sozialversicherungspflichtigen), ist es diesem Arbeitnehmer möglich, eine bessere soziale Absicherung als die oben angeführte 960 Euro verdienende sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin zu erreichen - weil er seine Arbeit als "selbständig" deklariert und bei den "Privaten Krankenversicherungen" kein "Schwangerschaftsrisiko" versichern muss. Dies ist eine durch die "Sozial"-gesetzgebung verursachte Diskriminierung aller Sozialversicherungspflichtigen - (und in besonderem Maße aller Frauen).